Der Verordnungsgeber stellt für die amtliche Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bestimmte Anforderungen an Messverfahren und Messsysteme (VSKV-ASTRA 3) an:
Grundlagen
- Messverfahren
- Messsysteme
- Zusatzgeräte
Verwendung
- Sicherstellung, dass das Messsystem den rechtlichen Anforderungen genügt
- Durchführung der Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit
- Zulassung der Messsysteme
- Eichung der Messsysteme
- Kennzeichnung der Messsysteme
- Beachtung der Betriebsvoraussetzungen
- Verwendungszwecke
- Betriebsbedingungen und Auflagen
- Bedienungsanleitung des Herstellers
Tipp:
Prüfen Sie die Einhaltung der obgenannten Verwendungsvorschriften, sobald Sie Akteneinsicht erhalten, nach.
Judikatur
- Anwendbare Eichungsgrundlagen
- BGE 6B_197/2016 vom 07.07.2016 (Eichzertifikat nach Messmittelverordnung (MessMV); ISO-Norm ist nicht anwendbar)
- Nicht regelkonformer Lasergeräte-Einsatz
- BGE 6B_20/2014 vom 14.11.2014 (
Weiterführende Informationen
- Stationäre Messung
- Streckenmessungen
- Nachfahrmessung