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Grundstückverwertung

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Anfechtung des Zuschlags

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Anfechtung des Zuschlags gilt folgendes:

Anfechtungsart

  • Beschwerde

Grundlagen

Aufschub

  • Solange der Zuschlag nicht rechtskräftig ist, darf – abgesehen von einer Ausnahme (begründetes Begehren, mit ausreichender Sicherstellung und Verfügungsbeschränkung nach ZGB 960) – der grundbuchliche Vollzug nicht stattfinden (vgl. VZG 66)

Wirkung des bestätigenden Entscheids

  • Im Gegensatz zum unangefochtenen originären Eigentumserwerb erwirbt der Ersteigerer mit der Eröffnung des bestätigenden Entscheids der Aufsichtsbehörde ex nunc (von nun an, ab jetzt)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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