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Grundstückverwertung

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Öffentliche Versteigerung

Datum:
25.01.2016
Update:
23.08.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die öffentliche Versteigerung im Betreibungsverfahren ist immer eine Zwangsversteigerung:

  • Begriff
    • Verwertungsakt, bei dem jedermann (Dritte, Gläubiger, Schuldner etc.) zur Teilnahme an der Versteigerung berechtigt ist
  • Grundlagen
    • Ausgangslage
      • Da das SchKG nur wenige Grundsätze enthält, musste die Grundstückverwertung umfassend in der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG; SR 281.42) geregelt werden
      • Nebst der betreibungs- bzw. konkursrechtlichen Bestimmungen sind noch die Normen weiterer Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen
    • Erlasse
  • Rechtsnatur
    • =   ordentliche Verwertungsart
  • Ordentliche Verwertungsart
  • Freihandverkauf
    • Freihandverkauf (Möglichkeit, den Kaufpreis über Verhandlung anstatt durch Gebote zu bestimmen)
    • Anwendung v.a. in Konkursverfahren
    • Vgl. ferner Freihandverkauf

Die Einzelheiten der öffentlichen Versteigerung werden erläutert unter:

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