Einleitung
Der Freihandverkauf bestimmt sich wie folgt:
Literatur
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
- GASSER DOMINIK, Revidiertes SchKG – Hinweise auf kritische Punkte, ZBJV 1996, 643 ff.
- HÄUSERMANN, MARKUS, Freihandverkauf von Immobilien im revidierten SchKG, in: ST 1995, 513 ff.
- LORANDI FRANCO, Der Freihandverkauf im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Diss. St. Gallen 1994
- LORANDI FRANCO, Änderungen, Neuerungen und Altbewährtes bei der Verwertung, in: Das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), Tagung vom 04.04.1995, St. Gallen 1995
- STUTZ FELIX, Der Freihandverkauf im SchKG, Diss. Zürich 1978
Judikatur
- Voraussetzungen
- Mehrgebotsrecht der Gläubiger
- BGE 5A_678/2012 (Gegenstände von besonderem Wert)
- BGE 5A_256/2012 (Massgeblichkeit der Konkursinventar-Schätzung)
- BGE 5A_190/2010 (Berücksichtigung verspätetes Angebot)
- Durchführung des Freihandverkaufs
- Form
- Eigentumsübergang
- Anfechtung durch den Konkursiten
- BGE 5A_590/2010
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schweizerische ImmobilienEinleitung zu Schweizerische ImmobilienAutoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:Gewährleistung beim ImmobilienkaufEinleitung zur Gewährleistung beim Immobil...Autoren:Geschäftsfahrzeug und SteuernEinleitung zum Geschäftsfahrzeug und SteuernAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:Immobilien TransaktionenEinleitung zu Immobilien Transaktionen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht