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Grundstückverwertung

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Anmeldefrist

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Anmeldefrist gilt folgendes:

  • Dauer
    • 20 Tage
  • Rechtsnatur
    • Verwirkungsfrist
    • trotz dessen ist sie eine verlänger- und wiederherstellbare (Eingabe-)Frist
  • nach Fristablauf
    • Grundsatz
      • Keine Aufnahme von Lasten mehr ins Lastenverzeichnis
    • Ausnahmen
      • Lasten, die aus dem Grundbuch hervorgehen
      • Lasten, die dem Betreibungsamt vorher zur Kenntnis gekommen sind (vgl. BGE 113 III 18, 45)
    • Ausschluss eines Anspruchs durch das Betreibungsamt
      • Sofortige Benachrichtigung des Ansprechers unter Hinweis auf seine Beschwerderecht (VZG 36)
      • Auch kann die Aufnahme einer Last nicht erst im Lastenverzeichnis verlangt werden (vgl. BGE 5A_109/2011)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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