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Grundstückverwertung

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Verfahrensart

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das SchKG kennt zwei Verfahrensarten für die Durchführung der Konkursverfahren:

  • Summarisches Konkursverfahren
    • Das summarische Verfahren ist eine schnelle und weitgehend formfreie Verfahrensart zur Durchführung des Konkursverfahrens.
    • Die Verwertung erfolgt weitgehend im Ermessen der Konkursverwaltung.
  • Ordentliches Konkursverfahren
    • Das ordentliche Verfahren ist gläubigerorientiertes Verfahren (2 Gläubigerversammlungen, Möglichkeit eines Gläubigerausschusses, Mehrgebotsrechte usw.).

Literatur

  • KUKO SchKG-BÜRGI, Art. 235 SchKG – Art. 237 SchKG, 3. Auflage, Basel 2025
  • SIEGEN PETER F., Das summarische Verfahren, Zürich 1994.
  • STOCKER CHRISTOPH, Entscheidgrundlage für die Wahl des Verfahrens im Konkurs, Diss. Zürich 1985

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