Sind die Massagegenstände bzw. das Grundstück verwertet, folgt die Erstellung von Verteilungsliste und Schlussrechnung:
Erstellung der Verteilungsliste für die Grundstücksverwertung
- Auslage
- Nach Ermittlung des Liquidationserlöses der Grundstücksverwertung erstellt die Konkursverwaltung die Schlussrechnung (Einnahmen bzw. Ausgaben) und die Verteilungsliste bzw. trifft die Abschlusskostenannahmen für die Auflage und Anzeigekosten etc. (vgl. SchKG 261)
- Grundlage
- Rechtskräftiges Lastenverzeichnis (ggf. mit betreffenden Positionen des Kollokationsplans)
Auflage und Anzeige
- Publikation
- Öffentliche Bekanntmachung in den Publikationsorganen (SHAB, Amtsblatt und kommunales Publikationsblatt)
- Anzeige
- Spezialanzeige an den Grundpfandgläubiger (vgl. SchKG 263 Abs. 2, KOV 87 Abs. 1 i.V.m. VZG 122)
Rechtsmittel
- Beschwerde
Verteilungsliste für die allgemeine Masse
- Partizipation Grund- und/oder Faustpfandgläubiger
- Teilnahme der Pfandausfallforderung des Grundpfand- bzw. Faustpfandgläubigers
- Abwicklung
- Erstellung, Auflage und Anzeige sowie Rechtsmittel wie oben
- Grundstückgewinnsteuer
- Sofern im betreffenden Kanton auch bei der Übertragung in einer Zwangsvollstreckung (hier Konkurs, vgl. BGE 120 III 153) eine Grundstückgewinnsteuer geschuldet ist, zählen diese zu den Verwertungskosten (vgl. SchKG 262 Abs. 1), sind vorab zu decken und schmälern den Pfanderlös
- Vgl. hiezu ferner
Judikatur
- BGE 120 III 153
- BGE 2C_798/2011
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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