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Grundstückverwertung

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Verwertungszeitpunkt

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum Zeitpunkt der Verwertung ist folgendes zu bemerken:

Allgemeines

  • Verwertungsvoraussetzungen
    • Lastenbereinigung im Kollokationsverfahren
    • Erledigung allfälliger Kollokationsprozesse
    • Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses und der diesbezüglichen Positionen des Kollokationsplans

Dringliche Verwertung

  • Voraussetzungen einer gebotenen dringlichen Verwertung (vgl. SchKG 238 und SchKG 243, VZG 128; BGE 107 III 90)
    • Kein Zuwarten bis zur 2. Gläubigerversammlung
    • Grundsatz
      • Lastenbereinigung im Kollokationsverfahren; Zulässigkeit einer Beschleunigung der Lastenbereinigung
      • Erledigung allfälliger Kollokationsprozesse
      • Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses und der diesbezüglichen Positionen des Kollokationsplans
    • Ausnahme
      • Überdinglichkeit (Ermessen des Konkursamtes)
      • Ohne Lastenbereinigung
        • Bewilligung der Aufsichtsbehörde (AB), wenn keine berechtigten Interessen verletzt werden
        • Keine Verschleuderungsgefahr
      • Vgl. VZG 128 Abs. 2

Weiterführende Informationen

Lehre

  • BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.

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