Der Handelsreisende hat gestützt auf OR 349e ein Retentionsrecht
- zur Sicherung
- der fälligen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
- der nicht fälligen Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- an
- beweglichen Sachen
- Wertpapieren
- Kundenzahlungen, die er aufgrund einer Inkassovollmacht entgegengenommen hat
Nicht retinierbare Gegenstände
Kein Retentionsrecht besteht an:
- Fahrausweisen
- Preistarifen
- Kundenverzeichnissen
- anderen Unterlagen des Arbeitgebers.