Der Handelsreisende hat gestützt auf OR 349e ein Retentionsrecht
zur Sicherung
der fälligen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
der nicht fälligen Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
an
beweglichen Sachen
Wertpapieren
Kundenzahlungen, die er aufgrund einer Inkassovollmacht entgegengenommen hat
Nicht retinierbare Gegenstände
Kein Retentionsrecht besteht an:
Fahrausweisen
Preistarifen
Kundenverzeichnissen
anderen Unterlagen des Arbeitgebers.
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