Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) charakterisiert sich durch folgende Elemente:
Aussendienst
Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers
verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit
Vermittlung oder Abschluss von Geschäften
im Namen und
auf Rechnung
eines kaufmännischen Unternehmens (Arbeitgeber)
Geschäfte jeder Art
Absatzgeschäfte mit Kunden des Arbeitgebers
Keine
Einkaufsgeschäfte mit Lieferanten
Geschäfte mit unmittelbarer Erfüllung vor Ort (Hausieren)
gegen Lohn
mit Pflicht zum Tätigwerden
Gegensätze:
Mäkeleivertrag oder Agenturvertrag
Abrede betreffend vorübergehende Tätigkeit
bezieht sich auf die Dauer
meint nicht ein „Anheimstellen des Tätigwerdens“
Weisungsrecht des Arbeitgebers
ohne Delcredere oder Inkassoverantwortung
Vertriebsvarianten
Informationen zu Vertriebsvarianten bzw. den unterschiedlichen Vertriebsverträgen finden Sie unter vertriebsrecht.ch
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