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Handelsreisendenvertrag

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Vertragselemente des Handelsreisendenvertrags

Erstellungsdatum:
07.02.2011
Aktualisiert:
10.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) charakterisiert sich durch folgende Elemente:

  • Aussendienst
    • Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers
    • verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit
  • Vermittlung oder Abschluss von Geschäften
    • im Namen und
    • auf Rechnung
    • eines kaufmännischen Unternehmens (Arbeitgeber)
  • Geschäfte jeder Art
    • Absatzgeschäfte mit Kunden des Arbeitgebers
    • Keine
      • Einkaufsgeschäfte mit Lieferanten
      • Geschäfte mit unmittelbarer Erfüllung vor Ort (Hausieren)
  • gegen Lohn
  • mit Pflicht zum Tätigwerden
    • Gegensätze:
      • Mäkeleivertrag oder Agenturvertrag
    • Abrede betreffend vorübergehende Tätigkeit
      • bezieht sich auf die Dauer
      • meint nicht ein „Anheimstellen des Tätigwerdens“
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • ohne Delcredere oder Inkassoverantwortung

Vertriebsvarianten

Informationen zu Vertriebsvarianten bzw. den unterschiedlichen Vertriebsverträgen finden Sie unter vertriebsrecht.ch

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