Agenturvertrag
= Vertrag, der den Agenten verpflichtet, auf Dauer für seinen oder seine Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen und auf deren Rechnung solche abzuschließen ohne zu seinem oder seinen Auftraggeber/n in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.
Mäkeleivertrag
= Vertrag, der den Auftraggeber verpflichtet, dem Mäkler nach Vereinbarung ein Entgelt zu leisten, wenn dessen Tätigwerden im Rahmen der vertraglichen Abmachungen zum Abschluss des vom Auftraggeber angestrebten Vertrags führt bzw. beiträgt.
Kommissionsvertrag
= Vertrag, mit dem sich der Kommissionär verpflichtet gegen eine Provision, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung des Kommittenten, bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission).
Handelsreisendenvertrag (HRV)
= Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer verpflichtet ist, im Aussendienst für den Arbeitgeber Absatzgeschäfte gegen Lohn zu vermitteln oder abzuschliessen.
Achtung
- Abweichungen von den Vertragselementen des HRV können zur Subsumtion unter andere Verträge des Vertriebsrechts führen!
- Mehr Informationen zum Vertriebsrecht und Vertriebsverträgen finden Sie auf vertriebsrecht.ch