LAWINFO

Handelsreisendenvertrag

QR Code

Gebietsschutz / Kundenkreisschutz

Erstellungsdatum:
07.02.2011
Aktualisiert:
10.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist dem Handelsreisenden zugewiesen ein bestimmtes Reisegebiet oder ein bestimmter Kundenkreis:

  • Gebiets- und Kundenschutz-Vermutung (OR 349 Abs. 1)
    • Provisions-Zahlung auf allen Geschäften, die von ihm oder seinem Arbeitgeber in seinem Gebiet oder Kundenkreis abgeschlossen werden
  • Fehlen der Ausschliesslichkeit
    • Provisions-Zahlung nur auf den vom Handelsreisenden vermittelten bzw. abgeschlossenen Geschäften (OR 349b Abs. 2).

Kundenkreis

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.