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Handelsreisendenvertrag

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Begriff Handelsreisendenvertrag

Erstellungsdatum:
07.02.2011
Aktualisiert:
10.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) ist ein besonderer Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer im Aussendienst – mit der Pflicht zum Tätigwerden – für den Arbeitgeber Absatzgeschäfte gegen Lohn vermittelt oder abschliesst.

  • Der Handelsreisende ist verpflichtet, auf Rechnung der Inhaberin eines
    • Handels-,
    • Fabrikations-
    • oder anderen nach kaufmännischer Art geführten Geschäfts
  • gegen Lohn Geschäfte jeder Art außerhalb der Geschäftsräume der Arbeitgeberin zu vermitteln oder im Namen und auf Rechnung der Inhaberin abzuschließen (OR 347).
  • Der Handelsreisende unterliegt damit als angestellter Weisungsempfänger –  nicht wie der Agent – ihren Weisungen. Entscheidend für das Arbeitsverhältnis ist die Subordination des Arbeitnehmers. Auch können grundsätzlich keine Vereinbarungen geschlossen werden, wonach der Handelsreisende das Delcredere – Risiko oder die Inkassokosten zu tragen hat.

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