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Heirat / Eheschliessung

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Bürgerrecht

Rechtsgebiet:
Heirat / Eheschliessung
Stichworte:
Eheschliessung, Heirat
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neues Bürgerrecht für Ehepaare ab 2013:

Das neue Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare gilt ab 2013: Seit dem 1. Januar 2013 wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und auch sein Bürgerrecht.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Heirat: Das Namensrecht für Ehepaare

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.

Noch bis Ende 2012 galt das folgende Recht: Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwarbt die Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht des Ehemannes, ohne ihr lediges Bürgerrecht zu verlieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

» Rechtliche Informationen zum Schweizer Bürgerrecht

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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