Neues Bürgerrecht für Ehepaare ab 2013:
Das neue Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare gilt ab 2013: Seit dem 1. Januar 2013 wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und auch sein Bürgerrecht.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Heirat: Das Namensrecht für Ehepaare
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.
Noch bis Ende 2012 galt das folgende Recht: Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwarbt die Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht des Ehemannes, ohne ihr lediges Bürgerrecht zu verlieren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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