LAWINFO

Heirat / Eheschliessung

QR Code

Bürgerrecht

Rechtsgebiet:
Heirat / Eheschliessung
Stichworte:
Eheschliessung, Heirat
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neues Bürgerrecht für Ehepaare ab 2013:

Das neue Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare gilt ab 2013: Seit dem 1. Januar 2013 wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und auch sein Bürgerrecht.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Heirat: Das Namensrecht für Ehepaare

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.

Noch bis Ende 2012 galt das folgende Recht: Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwarbt die Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht des Ehemannes, ohne ihr lediges Bürgerrecht zu verlieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

» Rechtliche Informationen zum Schweizer Bürgerrecht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.