Die Verlobung ist ein formfreier Vertrag, bestehend aus einem gegenseitigen Eheversprechen (Absichtserklärung und Hinarbeit zur Ehe) zwischen Mann und Frau.
Es besteht kein klagbarerer Anspruch auf Abschluss der Ehe.
Voraussetzungen der Verlobung sind:
- Urteilsfähigkeit
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Unmündigen oder Entmündigten
- fehlendes Ehehindernis wie Verwandtschaft, Stiefkindverhältnis oder bestehende Heirat