Das Zivilstandsamt prüft
- das Gesuch,
- die Identität der Brautleute und
- die Ehevoraussetzungen.
Eine religiöse Eheschliessung darf nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden.
Will das Brautpaar die Trauung bei einem andern schweizerischen Zivilstandsamt als dem, bei welchem es das Vorbereitungsverfahren absolvierte, durchführen lassen, so wird dem Brautpaar ausgestellt:
- eine Trauungsermächtigung
- ein Ehefähigkeitszeugnis (für bestimmte Länder im Ausland).