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Heirat / Eheschliessung

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Trauung

Rechtsgebiet:
Heirat / Eheschliessung
Stichworte:
Eheschliessung, Heirat
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ehe wird vor dem Zivilstandsbeamten nach dem erwähnten Vorbereitungsverfahren geschlossen.

Die Trauung kann frühstens 10 Tage (= Bedenkfrist) und spätestens 3 Monate, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.

Unter Vorbehalt der Unzumutbarkeit muss sie in einem amtlichen Trauungslokal stattfinden. Sie ist öffentlich und wird von einem Zivilstandsbeamten unter Anwesenheit von 2 mündigen und urteilsfähigen Zeugen durch Eintrag im Zivilstandregister beurkundet.

Die Trauung ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und damit vertretungsfeindlich; die Brautleute müssen daher selber vor dem Zivilstandsbeamten erscheinen.

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