Pacht allgemein
Hinsichtlich der bei Vertragsschluss zu verwendenden Form gilt folgendes:
- Formfrei
- auch mündlich, stillschweigend oder gar konkludent
- Schriftform empfehlenswert
Landwirtschaftliche Pacht
Auch der landwirtschaftliche Pachtvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Ebenso wird den Pachtparteien empfohlen, den Pachtvertrag schriftlich abzufassen und zu unterzeichnen.
Judikatur
- Mündliche Änderung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages, Beweislast
- Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom 12.08.2003
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