Normalerweise bestehen – anerkanntermassen – bei Escrow Verhältnissen ein
- Recht der Kündigung aus wichtigem Grund
- vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht.
Die Parteien des Escrow Agreements können die Kündigung vertraglich regeln.
Die – unbestrittenen und umstrittenen – Kündigungsrechte geordnet nach Parteien präsentieren sich wie folgt:
Hauptparteien gemeinsam
- Jederzeitiges Widerrufsrecht nach OR 404, welches jedoch die Hauptparteien nur gemeinsam ausüben können (umstritten)
Hauptpartei einzeln
- Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
- Restriktive Handhabung
- Voraussetzung: unzumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte
- Vereinbarung eines vorbehaltslosen Kündigungsrechts
Escrow Agent
- nach Gesetz
- Mandatsniederlegung nach Auftragsrecht (OR 404; umstritten)
- zB Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Escrow Agreement nach Treu und Glauben
- Mandatsniederlegung nach analoger Anwendung des Hinterlegungsvertragsrechts (OR 475 und OR 476; umstritten)
- Recht der Kündigung aus wichtigem Grund
- Restriktive Handhabung
- Voraussetzung: unzumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte
- Mandatsniederlegung nach Auftragsrecht (OR 404; umstritten)
- nach Vertrag
- Vereinbarung eines einseitigen Kündigungsrechts
- Voraussetzungen
- Vereinbarkeit mit Vertragszweck
- Bestimmbarkeit eines Ersatz-Escrow Agents
- Voraussetzungen
- Vereinbarung eines einseitigen Kündigungsrechts
Kündigungsausschluss für Escrow Agent
- Entzug des Mandatsniederlegungsrechts von OR 404
- Beendigungsmöglichkeit von OR 404 soll durch Unterstellung unter OR 476 im Escrow Agreement entzogen werden
Art. 404 OR
D. Beendigung
I. Gründe
1. Widerruf, Kündigung
1 Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
2 Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.
Art. 476 OR
b. Rechte des Aufbewahrers
1 Der Aufbewahrer kann die hinterlegte Sache vor Ablauf der bestimmten Zeit nur dann zurückgeben, wenn unvorhergesehene Umstände ihn ausserstand setzen, die Sache länger mit Sicherheit oder ohne eigenen Nachteil aufzubewahren.
2 Ist keine Zeit für die Aufbewahrung bestimmt, so kann der Aufbewahrer die Sache jederzeit zurückgeben.