Besitzesantritt
Kaufvertrag
- Pflichten des Verkäufers
- Besitzesverschaffungspflicht
- Verschaffung der tatsächlichen Herrschaft über das Grundstück
- Schlüsselübergabe.
- Besitzesverschaffungspflicht
- Pflichten des Käufers
- Annahme des Schlüssels
- Übernahme des Grundstücks in den Besitz
Massgebende Gesetzesartikel:
OR 184 Abs. 1, OR 220,ZGB 919 Abs. 1, ZGB 937 Abs. 2.
Box 1
Grundstückkaufvertrag, Weitere Bestimmungen, Ziff. 1:
Der Besitzesantritt der Kaufobjekte (EFH und 2 PP-Grundstücke) mit Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer findet mit der Schlüsselübergabe, die am XX.XX.XXXX zu erfolgen hat, statt.
Die Eigentumsübertragung hat unmittelbar vor der in Absatz 1 dieser Ziffer erwähnten Schlüsselübergabe stattzufinden. Dieser Tag hat nicht den Charakter eines Verfalltages im Sinne von OR 102 Abs. 2. Wird der Vertrag bis zu diesem Datum nicht erfüllt, so hat die erfüllungsbereite Partei die Gegenpartei durch Mahnung in Verzug zu setzen.
Im Übrigen ist nach OR 107 Abs. 2 vorzugehen.
Werkvertrag
- Pflichten des Unternehmers
- Ablieferung des fertig gestellten Werkes
- Abnahme des Werkes
- Schlüsselübergabe
- Pflichten des Bestellers
- Annahme des Schlüssels
- Bezahlung des Werklohns bei Ablieferung des Werkes
Massgebende Gesetzesartikel:
OR 372.
Der Vollständigkeit halber sind nachfolgend noch die Elemente der Eigentumsübertragung anzuführen, obwohl diese mit der Schlüsselübergabe selbst nichts mehr zu tun haben.
Eigentumsübertragung
Kaufvertrag
- Pflichten des Verkäufers
- Eigentumsverschaffungspflicht
- Eigentumsübertragung
- durch Abgabe der Grundbuchanmeldung.
- Eigentumsverschaffungspflicht
- Pflichten des Käufers
- Bezahlung (Rest-)Kaufpreis
Massgebende Gesetzesartikel:
OR 184, ZGB 656 Abs. 1.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: