Die Vermögensübertragung entfaltet mit der Eintragung ins Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers rechtswirksam, vorbehältlich der Genehmigung durch das Eidg. Amt für das Handelsregister.
Auf diesen Zeitpunkt gehen alle Aktiven und Passiven auf den übernehmenden Rechtsträger über. Bei Grundstücken erfolgt der Eigentumserwerb infolge der sog. partiellen Universalsukzession ausserbuchlich. Anschliessend ist der Grundbucheintrag in Übereinstimmung mit der Rechtslage zu bringen (ähnlich Fusion oder Erbfolge).
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