LAWINFO

Immobilienpaket

QR Code

Form des Vermögensübertragungs-Vertrages

Rechtsgebiet:
Immobilienpaket
Stichworte:
Immobilienpaket
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Form

Im Gegensatz zur Fusion (FusG 12 Abs. 2), der Spaltung (FusG 36 Abs. 3) und der Umwandlung (FusG 59 Abs. 2), wo für die Übertragung auch von Grundstücken die einfache Schriftlichkeit genügt, bedarf der Vermögensübertragungsvertrag für die Uebertragung von Grundstücken der öffentlichen Beurkundung.

Der Formzwang umfasst alle objektiv und subjektiv wesentlichen Punkte des Vermögensübertragungsvertrages.

Beurkundungszuständigkeit

Für die öffentliche Beurkundung des Vermögensübertragungsvertrages mit Inventar ist der Notar am Sitz des übertragenden Rechtsträgers zuständig.

Domizil-Relevanz?

In der Praxis geht man in Fällen, wo der Sitzort in mehrere Notariatskreise eingeteilt ist, davon aus, dass nicht auf das Domizil des rechtsübertragenden Rechtsträgers (Geschäftsadresse innerhalb der Sitzgemeinde) abgestellt wird. – Vorbehalten bleiben natürlich Notariatsverordnungen, die bei den sog. „B-Geschäften“ vorsehen, dass Notare Beurkundungsmandate von ausserhalb des Amtskreises nicht anzunehmen brauchen.

Forum shopping

Grundsätzlich können die Parteien vor der Vermögensübertragung den Sitz des übertragenden Rechtsträgers an einen gebührenmässig vorteilhaften Standort verlegen. Ob sich dies in Anbetracht der Gesamtumstände rechtfertigt und rechnet, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

» Weitere Informationen zum Thema Forum shopping

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.