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Immobilienpaket

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Gebühren

Rechtsgebiet:
Immobilienpaket
Stichworte:
Immobilienpaket
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Notariats- und HR-Gebühren

Die Höhe der Notariatsgebühren ist kantonal unterschiedlich; sie enthalten teils degressive Tarife. Die (eidgenössischen) Handelsregistergebühren sind gesamtschweizerisch gleich (» Verordnung über die Gebüren für das Handelsregister).

Bei der Vermögensübertragung ist für die Notariatsgebühren der Tarif des Sitzkantons massgebend, und zwar für sog. B-Geschäfte (übrige notarielle Tätigkeit / A-Geschäfte betreffen das Grundstückswesen).

Gebührenvergleich

Gebührenvorteile für die eine oder andere Erwerbsvariante können sich aus mehreren Gründen ergeben:

  • Vermögensübertragung
    • Notariatsgebühren:
      • Günstigere Notariatsgebühren im Sitzkanton als im Belegenheitskanton
      • Günstigere Notariatsgebühren durch die Rechtsgeschäftewahl
        • Vermögensübertragung vs. Einzelübertragungen
      • Hohe Notariatsgebühren im Sitzkanton
        • Forum shopping (Sitzverlegung vor Vermögensübertragung)
        • Der Entscheidung ist ein Notariatsgebührenspiegel für die Schweiz zu Grunde zu legen.
    • Handelsregistergebühren:
      • Sollten zusammen mit den Notariatsgebühren billiger sein als die Beurkundungsgebühren für Einzelübertragung.
  • Einzelübertragung
    • Notariatsgebühren im Belegenheitskanton

Bei Immobilien-Transaktionen mit hohen Volumina ist die Vermögensübertragung dann für übertragende Rechtsträger gebührengünstiger, die ihren Sitz in einem Kanton mit Gebühren-Cap haben.

Aus der untenstehenden Übersicht wird ersichtlich, dass die Notariatsgebühren für Vermögensübertragungen gegenüber den Einzelübertragungen wesentlich billiger sind!

Notariatsgebührenverordnung des Kantons Zürich (NotGebV) und
Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)

Gegenüberstellung der nach Transaktionsmittel unterschiedlichen Gebühren

Vermögensübertragung Einzelübertragung
Rz / Art. Kategorie Gebühr Rz Kategorie Gebühr
NotGebV
4.4.3.2
Publikums-gesellschaften
(OR 727 Abs. 1 Ziff. 1)
0,2 – 0,5 %o vom Kapital,
mindestens
CHF 250
höchstens
CHF 7500
NotGebV
1.1.1
Verträge auf Eigentums-übertragung 1 %o vom Verkehrswert
mindestens
CHF 100
  Grössere Gesellschaften
(OR 727 Abs. 1 Ziff. 2 und 3)
0,2 – 0,5 %o
vom Kapital,
mindestens
CHF 250
höchstens
CHF 5000
  Für die die übrigen Gesellschaften 0,2 – 0,5 %o
vom Kapital,
mindestens
CHF 250
höchstens
CHF 2500
4c Abs. 2 Vo Gebühren für das Handelsregister Eintragungsgebühr CHF 400

Grundbuchgebühren

Ausgangslage

Für die Grundbuchgebühren massgebend ist der Tarif des Belegenheitskantons.

Gebührenvergleich

Beim Kostenvergleich zu den Grundbuchgebühren stehen sich gegenüber:

  • Vermögensübertragung
    • Grundbuchgebühren für die Grundbuchnachführung infolge ausserbuchlichen Erwerbs (im Belegenheitskanton)
  • Einzelübertragung
    • Grundbuchgebühren für Eigentumsänderung (im Belegenheitskanton).

Ob die Grundbuchgebühren für Vermögensübertragungen günstiger sind, kann noch vom Vorliegen eines steuerbefreiten Umstrukturierungstatbestands abhängen (vgl. Tabelle)!

Kanton Zürich
Vermögensübertragung Einzelübertragung
Rz Kategorie Gebühr Rz Kategorie Gebühr
NotGebV
2.2.9
Steuerbefreite *) Eigentumsänderung
– pro Grundstück
(bis 5 Grundstücke)
– jedes weitere Grundstück,
mindestens
250
100
500
NotGebV
2.2
Eigentums-
Änderung,
vom Verkehrswert,
mindestens
1,5 %o
100
*) Hinweis:
Die Dienstanweisung zur Notariatsgebührenverordnung vom 08.06.2009 stellt zu NotGebV 2.2 fest, der Begriff „Eigentumsänderung“ im Sinne der Bestimmung gelte unabhängig davon, ob der Eigentumserwerb konstitutiv wirke oder deklaratorisch sei. – Unter dem Blickwinkel dieser Anweisung muss der zürcherische Grundbuchverwalter bei Vermögensübertragungen, die nicht steuerbefreit sind (vgl. StG ZH § 216 Abs. 2 lit. d), die normale Grundbuchgebühr für Eigentumsänderungen verlangen (1,5 %o vom Verkehrswert, mindestens CHF 100). Damit sind Rechtsübertragungen an Dritte sowohl in Form der Singularsukzession als auch der Vermögensübertragung hinsichtlich der Grundbuchgebühren gleich teuer.

Kombination von Vermögensübertragung und Einzelübertragung?

Zuverlässige Aussagen über den Gebührenaufwand können nur bei Kenntnis Liegenschaftenkantone und der dort anstehenden Handänderungswerte gemacht werden.

Allenfalls drängt sich zur Gebührenoptimierung die Kombination von Vermögensübertragung und Einzelverkäufen auf.

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