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Immobilienpaket

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Vor- und Nachteile der Vermögensübertragung

Rechtsgebiet:
Immobilienpaket
Stichworte:
Immobilienpaket
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorteile

Die Vermögensübertragung von Grundstücken nach dem FusG hat gegenüber der Einzelübertragung mittels Grundstückkaufvertrag folgende Vorteile:

  • Gesamtschweizerische Immobilientransaktionen können mit einer Urkunde erledigt werden:
    • Es braucht keine Kaufverträge je Kanton mehr.
    • Ebenso sind sog. Miteintragung bei mehreren Grundstücken innerhalb eines Kantons passé.
  • Ersparnis bei den Beurkundungsgebühren:
    • Sitzzuständigkeit des Notars (Sitz des übertragenden Rechtsträgers)
      • In vielen Kantonen mit dem Berufsnotaren-System können die Tarife für die konkrete Transaktion ausgehandelt werden.
      • Alternative: Je nach Wichtigkeit der Immobilientransaktion kann vorgängig der Sitz des übertragenden Rechtsträgers in einen „Billigkanton“ verlegt werden.
    • Wahl der Belegenheitszuständigkeit (Einzelübertragungen), da wo die Notargebühren billiger als am Sitz des übertragenden Rechtsträgers sind.
  • Vermeidung von Handänderungssteuern, sofern und soweit der Belegenheitskanton diese noch kennt:

Nachteile

Als Nachteile der Vermögensübertragung von Grundstücken nach dem FusG gelten:

  • Rechtsunsicherheit
    • Kritische bis ablehnende Haltung der Grundbuchämter
    • Unsicherheit über die Anforderungen an ausserkantonale Urkunden
  • Refinanzierung der Gegenleistung durch Grundpfanderrichtung ist im Verfahrensablauf ohne escrow agent beinahe nicht möglich.
  • 3 Jahre dauernde Solidarhaft nach FusG 75
  • Übernahme der Verursacherstellung bei Altlasten?
  • Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse nach OR 333

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