Auch bei der Immobilienaktiengesellschaft ist ein sog. Reverse Takeover (auch Reverse-IPO oder „Börsengang durch die Hintertür“ / „back door listing“) möglich. Dabei wird ein selber nicht börsenkotiertes Unternehmen insofern an der Börse handelbar, als es mit einer bereits börsennotierten Gesellschaft fusioniert wird.
Private Unternehmer können diesen Weg wählen, um ihre Exit-Strategie zu verfolgen, anstelle eines privaten Unternehmensverkaufs. Es lassen sich über dieses Vorgehen Zeit und Kosten sparen.
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