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Indirekte Immobilienanlage

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IPO-Drehbuch

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, kann sich ein Börsengang mit folgender Agenda abwickeln:

  • Initialisierung Immobilien-Unternehmen (mit grossen Zielen)
    • Gründung
    • ev. Erwerb einer bestehenden Immobiliengesellschaft
    • ev. Umwandlung in eine Immobilienaktiengesellschaft
    • ev. Aufspaltung oder Abspaltung (zB AG mit nicht betriebsnotwendigen Immobilien eines Traditionsunternehmens)
  • Systematischer Aufbau und Straffung des Immobilien-Portfolios
  • Unternehmensstrukturierung
    • ev. Einsatz einer Holdinggesellschaft
    • ev. Konzernstruktur
  • Unternehmens-Positionierung am Markt
  • Erreichung einer bestimmten Unternehmensgrösse (kein „Kapitalmarktzwerg“)
  • Anforderungen an die Gesellschaft für ein IPO
    • Gesellschaftsform?
    • Bestand, Grösse und Rentabilität?
    • Kapitalstruktur?
    • Statutenanpassung
      • Corporate Governance
      • Angebotspflichten
      • Einflusswahrung / Abwehrmassnahmen bezüglich öffentlicher Übernahmeangebote
  • Auswahl der Emissionsbegleiter
    • Rechtsanwälte
    • Emissionsberater / Corporate Finance Partner / Emissionsbank / Underwriter
    • Market Maker
    • Analyst / Unternehmensbewertung
    • Wirtschaftsprüfer
    • Steuerberater
  • IPO-Entscheid
    • Wo
      • Wahl Börsenplatz
      • Wahl Marktsegment
    • Wie
      • Kapitalerhöhung / ev. Bezugsrechtsausschluss / Zeichnung
      • Aktien der Alt-Aktionäre
      • Weitere Varianten denkbar
    • Wann
      • Börsenreife
      • Börsenklima
      • Provisorische Festlegung Going Public-Zeitpunkt
      • Festlegung Point of no return
    • Auswahl der Initial-Investoren (Anlegerstruktur)
      • Langfristig denkende Investoren
      • Keine spekulativ orientierten Privatinvestoren
      • Keine kleinen Vermögensverwalter
    • Konzeptionskosten
  • Vorbereitung des Börsengangs
    • Prüfung Börsenreife
      • Zulassungskriterien
      • Aufrechterhaltungskriterien
    • Prüfung, ob SIX-Standard für Immobiliengesellschaften erfüllt wird (regulatorische[r] Standard[s])
      • Nachhaltige Immobilienerträge
      • Mindestens 2/3 aus Immobilienaktivitäten
      • Erfüllung des immobilienspezifischen Kotierungsstandard
    • Prüfung effektive IPO-Motive der Gründer
      • Exit („Verkauf über die Börse“)
      • Abzug eigene Mittel, um eigene Kapitalbasis zu diversifizieren
      • Geschäftsausweitung
      • Verbreiterung der Kapitalbasis
      • Andere Gründe
    • Aktualisierung Strategie
    • Aktualisierung Businessplan
    • Festlegung Transaktionsstruktur
    • Funktion des Emissionshauses
      • Übernahme und Platzierung der Aktien
      • Festlegung Emissionspreis (Pricing) / Bookbuilding
      • Vorbereitung von Zeichnung und Zuteilung der Aktien
    • Anpassung der Rechnungslegung
      • Festlegung des Rechnungslegungsmodells, unter Berücksichtigung börsenrechtlicher Vorgaben (FER, IFRS, US-GAAP, Swiss GAAP FER etc.?)
      • ev. Konzernrechnung
      • Konsolidierung
      • Bewertung Immobilien / Festlegung der neuen Bewertungsregeln
    • IPO-Publizität vor, während und nach dem Börsengang
      • Kotierungsprospekt
        • Aktienrechtlicher (Emissions-)Prospekt
        • Börsenrechtlicher (Emissions-)Prospekt
      • Due Diligence
      • Kotierungsinserat
      • Offenlegung von Beteiligungen
      • Lock-up-Klausel
      • Jährliche Berichterstattung
      • Zwischenberichterstattung
      • Ad-hoc-Publizität
    • Pre Marketing / Präsentation Börsengang in homepage
      • Roadshows
      • Analystengespräche
      • Präsentationsmöglichkeit neuer Projekte / Projektentwicklung
    • Steuerfolgen des Going Public
      • Übertragung der Beteiligungsrechte der Altaktionäre = Mitveräusserung der Verfügungsgewalt über die Grundstücke?
      • Anfall einer Grundstückgewinnsteuer?
        • Eintritt des Steuertatbestands der wirtschaftlichen Handänderung?
        • Übertragung einer Minderheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft löst in ZH mangels gesetzlicher Grundlage keine quotenmässige Besteuerung aus
          • entscheidend für die Beurteilung sind die Stimmrechtsverhältnisse im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Handänderung
          • Zusammenwirken mehrerer Minderheitsaktionäre bei der Veräusserung ihrer Minderheitsbeteiligungen an den nämlichen Aktienkäufer oder an mehrere gesamthandschaftlich organsierte Aktienkäufer löst eine wirtschaftliche Handänderung aus
        • Erfordernis der Einzelfallprüfung!
      • Steuerruling empfehlenswert
    • Berücksichtigung künftiger Änderungen / Bedürfnisse (zB Mitarbeiterbeteiligungen)
  • Kapitalerhöhung
  • Börsenkotierung
    • Kotierungsverfahren
    • nach Standard für Immobiliengesellschaften
    • Umsetzung IPO-Publizität (siehe oben)
  • Handelsaufnahme
  • Kurspflege
  • Market Making / Designated Sponsors
  • Nachbetreuung
    • Aktuelle Führung der homepage mit news
    • Veranlassung von Research-Berichten
    • Regelmässige Investorenkontakte / Ongoing Investor Relations
      • Gefühl des Gut-Aufgehoben-Seins geben
      • Vertrauensbildung
      • Investoren bei der Stange halten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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