Einem Immobilien-Investoren stehen noch die folgenden weiteren Rechtsformen zur Verfügung:
- Kommanditgesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- GmbH
- Genossenschaft
- Baugenossenschaft
- Wohnbaugenossenschaft
Hin- und wieder zur Anwendung als „Kapitalanlage-Vehikel“ gelangt die Kommanditgesellschaft, wobei der Komplementär als „aktiver Investor“ und die Kommanditäre als „passive Investoren“ fungieren.
Baugenossenschaften oder Wohnbaugenossenschaften gelangen im sozialen Wohnungsbau, wo die Nutzer als Mieter auch Genossenschafter sein müssen, zur Anwendung. Gelegentlich sind Baugenossenschaften auch Produzenten von Stockwerkeigentumswohnungen, die an Endnutzer verkauft werden, anzutreffen.
Die übrigen Gesellschaftsformen sind für die indirekte Immobilienanlage grundsätzlich wenig geeignet.
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