Anstelle eines Joint-Venture-Vertrages sind folgende Alternativen denkbar:
Alternativen aus rechtlicher Sicht
- Eigengründung mit Sacheinlage (AG-Gründung)
- Spaltung samt allen Unterarten (Unternehmensspaltung)
- Ausgliederung
- Spin-off
- Unternehmenskauf
Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht
- Funktion:
- Gemeinschaftliche Organisation für Beschaffung, Produktion und Absatz
- Siehe „rechtlich“, oben
- Kapital-Pooling für risikoreiches Forschungs- oder Investitionsvorhaben
- Mezzanine
- Stille Gesellschaft
- Gemeinschaftliche Organisation für Beschaffung, Produktion und Absatz
- strukturell-wirtschaftlich:
- Horizontale Joint Venture
- Tätigkeit der Joint Venture in gleicher Wirtschaftsstufe (F&E, Produktion oder Vertrieb)
- Siehe „rechtlich“, oben
- Kauf von (abhängigen) Zulieferunternehmen oder –betrieben
- Nicht geeignet für Zukunftsforschung und neue Technologien etc.; besser Neugründung alleine oder mit Joint Venture-Partner
- Tätigkeit der Joint Venture in gleicher Wirtschaftsstufe (F&E, Produktion oder Vertrieb)
- Vertikale Joint Venture
- Tätigkeit der Joint Venture auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (Import, Export)
- Siehe „rechtlich“, oben
- Tätigkeit der Joint Venture auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (Import, Export)
- Konglomerative Joint Venture
- Tätigkeit der Joint Venture in Wirtschaftsbereich, in dem die beteiligten Unternehmen selber nicht tätig sind
- Siehe „rechtlich“, oben
- Tätigkeit der Joint Venture in Wirtschaftsbereich, in dem die beteiligten Unternehmen selber nicht tätig sind
- Horizontale Joint Venture
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:OrganisationsreglementEinleitung zum OrganisationsreglementAutoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache GesellschaftAutoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:Organhaftung / Aktienrechtliche ...Einleitung zur OrganhaftungAutoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur Organhaftpflichtversicherung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht