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Unternehmensspaltung

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Einleitung zur Unternehmensspaltung

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unternehmensspaltung ist die Teilung eines Unternehmens in zwei oder mehrere Rechtsträger.

Die Unternehmenskonzentration, der Erwerb von Unternehmensbeteiligung mit dem Ziel der Zusammenlegung operativer Betriebe, die Auflösung von Kreuzbeteiligungen, Restrukturierungen, Umstrukturierungen uam verlangen nach einer liquidationslosen Vereinigung von zwei oder mehreren Gesellschaften.

Die nachfolgenden Ausführungen zur Unternehmensfusion beschlagen die Möglichkeiten und Vorgehen zur Zielerreichung der Unternehmenskonzentration:

Begriffe, Grundlagen, Abgrenzungen etc.

„Fusion“ ist der Oberbegriff für mehrere Arten von Unternehmensvereinigungen, die durch eine spezialgesetzliche Ordnung bestimmt wird und von ähnlichen Tatbeständen abzugrenzen ist. Dabei interessieren die Rechtsnatur, die Vor- und Nachteile sowie Verbreitung bzw. wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmenszusammenlegungen. Kein Vorhaben ohne Ziele und Motive.

Spaltungsarten und ähnliche Tatbestände

Das Gesetz unterscheidet in die Aufspaltung und die Abspaltung. Bei der Aufspaltung geht das Vermögen auf eine oder mehrere andere Gesellschaften über und die aufgespaltete Gesellschaft wird aufgelöst. Bei der Abspaltung gehen demgegenüber Vermögensteile der sich spaltenden – und fortbestehenden – Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften über.

Sprachgebrauchlich werden mit dem Begriff der „Spaltung“ auch Vorgänge bezeichnet, die wirtschaftlich eine Trennung bewirken, rechtlich aber nicht als Spaltung eingeordnet werden können.

Weiter wird zwischen zulässigen und unmöglichen Fusionen bzw. Fusionen, bei denen eine Gesellschaft schwierige Grundlagen (Liquidationsbeschluss, Kapitalverlust oder Überschuldung) mit sich bringt, unterschieden.

Ablauf der Spaltung

Für das Spaltungsverfahren besteht eine ausführliche gesetzliche Ordnung. Ein komplexes Verfahren führt zum Spaltungsziel.

Einzelne Verfahrenselemente dienen dem Schutz Betroffener wie Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer usw.

Auch Ausnahmen vom Grundsatz der Mitgliedschaftskontinuität sind vorgesehen.

Spaltungsverfahren

Sonderfälle / Erleichterungen

Das FusG als Spezialgesetz für Organisationsformen aller Art regelt auch die sich bei der Spaltung ergebenden Sonderfälle.

Für KMUs hat der Gesetzgeber Erleichterungen vorgesehen.

Steuerliche Implikationen

Jede Strukturanpassung birgt Steuerrisiken in sich.

Sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Stufe den einzelnen Gesellschafter können Steuerfolgen eintreten.

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