Checkliste: Rechtsformen für eine unternehmerische Betätigung
Es gibt mehrere Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, nämlich
- die Kollektivgesellschaft (KLG)
- die Kommanditgesellschaft (KMG)
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditaktiengesellschaft (KMAG)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- der Kauf eines AG-Mantels
- der Kauf einer Vorratsgesellschaft
- die Neugründung einer Gesellschaft
- mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH)
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Kommanditgesellschaft; für einzelne Projekte: Einfache Gesellschaft)
- mit spezieller Steuerbemessung (Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft)
- die Errichtung einer Zweigniederlassung
- die Errichtung einer Betriebsstätte
- die Einzelfirma (Einzelkaufmann)
- der Unternehmenskauf
- die Beteiligung an einer Auffanggesellschaft
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bietet diese Auswahl an Konstituierungsformen doch einige Möglichkeiten für einen „Gründer“ im engeren oder weiteren Sinne.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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