Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren:
- für formelle Verfahrensfehler (hier weniger von Bedeutung: Rechtsverweigerung oder -verzögerung)
- ev. gleichzeitig mit der KOLLOKATIONSKLAGE, sobald es Unklarheiten in Bezug auf den anwendbaren Rechtsbehelf gibt
- Kostenlosigkeit
- Ausnahme
- Mutwillige Beschwerdeführung
- Vgl. auch SchKG-Beschwerde: Beschwerdekosten
- Ausnahme
- Keine Zusprechung von Schadenersatz (Staatshaftung, gemäss SchKG 5)
Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen. Die Beschwerde sollte als ultima ratio eingesetzt werden: Es besteht bei der Beschwerdeführung das Risiko, dass das Vollstreckungsorgan den Rechtsbehelf persönlich nimmt und die künftigen Verfahrensschritte im Ermessensbereich contra Beschwerdeführer umsetzt.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Überschuldungsanzeige / Bilanzde...Einleitung zur Überschuldungsanzeige (Bila...Autoren:NotstundungEinleitung zur NotstundungAutoren:Grenzüberschreitendes Insolvenzr...Einleitung zum grenzüberschreitenden Insol...Autoren:BetreibungsrückzugEinleitung zu Betreibungsrückzug und Lösch...Autoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:UnternehmenskriseEinleitung zur Unternehmenskrise
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht