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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Beschwerde-Fazit

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren:

  • für formelle Verfahrensfehler (hier weniger von Bedeutung: Rechtsverweigerung oder -verzögerung)
  • ev. gleichzeitig mit der KOLLOKATIONSKLAGE, sobald es Unklarheiten in Bezug auf den anwendbaren Rechtsbehelf gibt
  • Kostenlosigkeit
  • Keine Zusprechung von Schadenersatz (Staatshaftung, gemäss SchKG 5)

Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen. Die Beschwerde sollte als ultima ratio eingesetzt werden: Es besteht bei der Beschwerdeführung das Risiko, dass das Vollstreckungsorgan den Rechtsbehelf persönlich nimmt und die künftigen Verfahrensschritte im Ermessensbereich contra Beschwerdeführer umsetzt.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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