- Volle Vorwegbefriedigung aus dem Brutto-Konkursvermögen [vgl. SchKG 262 Abs. 1]
- Ausschluss von Kollokationsklage und Beschwerde
- Gegenstand von Massaverbindlichkeiten
- sämtliche Verfahrenskosten, einschliesslich Honorare von Konkursverwaltung, Gläubigerausschuss oder des Sachwalters bzw. Liquidators
- von Konkursverwaltung oder Liquidator eingegangene Verpflichtungen bzw. zuvor, d.h. während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangene Verpflichtungen, zB aus Betriebsweiterführung
- von Konkursverwaltung oder Sachwalter bzw. Liquidator von der Gemeinschuldnerin übernommene Verpflichtungen [vgl. SchKG 211]
- nach Konkurseröffnung bzw. Bewilligung der Nachlassstundung entstandene öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren, Beitragsverpflichtungen etc.)
- Geltendmachung
- Verfahren wie für aufrechtstehende Schuldner
- Zivilverfahren
- Verwaltungsverfahren
- ev. Schiedsverfahren
- Zwangsvollstreckungsmöglichkeit
- Betreibung auf Pfändung
- Möglichkeit zur Ergreifung eines Rechtsvorschlags
- Beseitigung des Rechtsvorschlags durch Rechtsöffnung
- Verfahren wie für aufrechtstehende Schuldner
Weiterführende Informationen
Kollozierte Massaverbindlichkeit
- Aufsichtsbehörde (AB) ist nicht für die Beurteilung von Bestand und Höhe einer Massaschuld zuständig [vgl. BGE 96 I 246 = Pra 59 Nr. 121]
Konkurs
- SchKG 262 Abs. 1
- BGE 106 III 124
- BGE 120 III 156
- BGE 4C.252/2005
- BGE 4P.11/2006
- BGE 129 III 200
- BGE 113 III 151
- BGE 125 III 293
- BGE 7B.73/2005
Nachlassverfahren
- SchKG 310 Abs. 2
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.