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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Rechtsbegehren

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Kollokationsverfügung [vgl. BGE 98 II 318, Erw. 4].

Voraussetzungen

  • Gläubiger muss durch Kollokationsverfügung beschwert sein, ansonsten ihm das rechtliche Interesse für eine Kollokationsklage fehlt.
    • Ein Gläubiger, dessen Forderung von der Konkursverwaltung im Kollokationsplan vollumfänglich zugelassen worden ist, ist nicht zur Anhebung einer Kollokationsklage befugt.
  • Keine weitergehenden Begehren als in der Forderungseingabe.
    • Mehrforderungen sind als sog. „Verspätete Forderungseingaben“ gemäss SchKG 251 zu behandeln (nachträgliche Forderungsanmeldung / Neuauflage des Kollokationsplans)
    • Nachträgliche Forderungseingaben dürfen nicht dazu missbraucht werden, rechtskräftige Kollokationsverfügungen wieder in Frage zu stellen
      • Keine erneute Anmeldung der bereits kollozierten Forderung
      • Kein besserer Rang als in der ursprünglichen Zulassung
      • Vgl. auch BGE 42 II 17 ff.

Antrag und Begründung

Jede Kollokationsklageschrift ist mit einem Rechtsbegehren, enthaltend einen Antrag und die Begründung, zu versehen:

Antrag

  • Mögliche Anträge
    • „Es sei die von der Konkursverwaltung abgewiesene Forderung im Kollokationsplan zuzulassen.“
    • „Es sei die von der Konkursverwaltung herabgesetzte Forderung im vollen Betrage im Kollokationsplan zuzulassen“.
    • „Es sei die von der Konkursverwaltung abgewiesene Forderung im reduzierten Betrag von CHF xxx‘xxx zuzulassen“.
    • „Es sei die von der Konkursverwaltung in der 3. Konkursklasse kollozierte Forderung in der x. Klasse zuzulassen.“
    • „Es sei der von der Konkursverwaltung abgewiesene Pfandanspruch im Kollokationsplan anzuerkennen.“
    • „Es sei die Pfandhaft des Faustpfandes bzw. des Grundpfandes zu erstrecken auf:
      • auf die Erträgnisse, vom …… bis ……
      • auf den Bestandteil XY
      • auf die Zugehör.“
  • Kumulierung der Anträge
    • zB wenn die Konkursverwaltung die Forderung teilabwies und den zugelassenen Betrag in einer anderen als der beantragten Konkursklasse kollozierte
  • Verhältnis zur Forderungseingabe
    • Kläger darf weniger als in seiner Forderungseingabe anbegehrt, verlangen
    • Kläger darf aber nicht mehr oder anderes in der Forderungsanmeldung beantragt, fordern
  • Kosten- und Entschädigungsfolgen
    • „Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten“.
    • Vgl. ferner Prozessentschädigung

Begründung

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