Bei bedingten Forderungen wird traditionell in Forderungen, die erst nach Eintritt einer Bedingung entstehen (sog. aufschiebend (suspensiv) bedingte Forderungen) oder, die bei Eintritt einer Bedingung enden (sog. auflösend (resolutiv) bedingte Forderungen) unterschieden:
- Aufschiebend bedingte Forderungen
- Vgl. OR 151
- Zulassung zum vollen Betrag, unter Angabe der Bedingung im Kollokationsplan [vgl. SchKG 210, Abs. 1, 1. Satz]
- Kein Dividendenbezug, solange die Bedingung nicht erfüllt ist [vgl. SchKG 210, Abs. 1, 2. Satz]
- Auflösend bedingte Forderungen
- Analoge Handhabung wie „Aufschiebend bedingte Forderungen“, obwohl die „Auflösend bedingten Forderungen“ im SchKG nicht geregelt sind
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Vertrag im Konkurs / SchKG 211Einleitung zum Vertrag im Konkurs / SchKG 211Autoren:Paulianische Anfechtung / Anfech...Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / ...Autoren:Konkurseinstellung mangels AktivenEinleitung zur Konkurseinstellung mangels ...Autoren:AusgliederungEinleitung zur AusgliederungAutoren:GläubigerausschussEinleitung zum Gläubigerausschuss in der S...Autoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht