Eine besondere Art der Abänderung des Kollokationsplans ist der Rückzug des Gläubigers:
- Vor Erstellung des Kollokationsplans
- Forderungsanmeldung bleibt nur im Eingabenverzeichnis registriert und gelangt gar nicht in den Kollokationsplan-Entwurf oder wird dort bei bereits erfolgter Erfassung weggelöscht
- Während der Auflage des Kollokationsplans
- Streichung im Kollokationsplan, mit entsprechendem Vermerk
- Eigen-Kollokationsklage
- = Anerkennung der Kollokationsverfügung
- Dritt-Kollokationsklage
- Bei geplanter oder hängiger Dritt-Kollokationsklage Notwendigkeit einer individuellen Beurteilung
- Nach Rechtskraft des Kollokationsplans
- Streichung im Kollokationsplan, mit entsprechendem Vermerk
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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