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Konkurrenzverbot

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Beendigung des Arbeitsvertrags

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Beendigung des Arbeitsvertrags mit Konkurrenzverbotsklausel ist besondere Vorsicht geboten:

Arbeitgeberkündigung

  • führt in der Regel automatisch zum Wegfall des Konkurrenzverbots [vgl. OR 340c Abs. 2]
  • Ausnahme:
    • Fortbestand des Konkurrenzverbots bei einem begründeten, vom Arbeitnehmer zu vertretenden Kündigungsanlass
    • Beweislast: Arbeitgeber
    • Risiko: hohe Wahrscheinlichkeit des Konkurrenzverbot-Verlusts
  • Achtung: Kein „Kündigungsrollen-Tausch“
    • Arbeitgeber sollte sich nicht zu Arbeitgeberkündigung zur Vermeidung von arbeitslosenversicherungsrechtlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer hingeben
    • Risiko: Konkurrenzverbots-Verlust + ev. Probleme mit der Arbeitslosenkasse
  • Vgl. die Hinweise unter „Dahinfallen des Konkurrenzverbotes“

Arbeitnehmerkündigung

  • führt zur klassischen Konkurrenzverbots-Situation mit Inkrafttreten des Verbots nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ausnahme:
    • Dahinfallen des Konkurrenzverbotes nur bei begründetem, vom Arbeitgeber zu vertretenden Kündigungsanlass
    • Beweislast: Arbeitnehmer
    • Risiko: individuell zu beurteilen
  • Von der Rechtsprechung bejahte Kündigungsanlässe:
    • Vom Arbeitgeber ohne vorheriges Gespräch veranlasst Aenderung des Tätigkeitsbereichs
    • Beschränkung des Verkaufsgebiets, mit Provisionseinbussen
    • Massive Lohneinbussen
    • Versetzung an einen anderen Arbeitsort
    • Vom Arbeitgeber zu verantwortendes schlechtes Betriebsklima

Aufhebungsvereinbarung

  • Aufhebung ist nicht Kündigung; daher: grundsätzlich keine Annahme des Wegfalltatbestandes
  • Lehre und Rechtsprechung stellen für die Beurteilung ab auf:
    1. Umstände, die zur Aufhebungsvereinbarung führten
    2. Inhalt der Aufhebungsvereinbarung
  • Daher:
    1. Fortbestand des Konkurrenzverbots in der Aufhebungsvereinbarung ausdrücklich erwähnen!

Arbeitszeugnis

  • Das Konkurrenzverbot ist im Arbeitszeugnis zu erwähnen.
  • Mustertext: „… Der Arbeitnehmer ist frei von jeder Verpflichtung, mit Ausnahme der Pflicht zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses und des Konkurrenzverbotes. …“
  • Eine blosse Erwähnung, dass der Arbeitnehmer frei von jeder Verpflichtung sei, dürfte vom Richter als verbindlicher Verzicht auf das Konkurrenzverbot betrachtet

Weiterführende Informationen

Versetzung

» Versetzung durch Weisung

Aufhebungsvertrag

» Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages: Konkurrenzverbot

  • BGE 4A_2009/2008 = ARV 2008, S. 288
  • SJZ 2010, S. 21 f.

Arbeitszeugnis

» Arbeitszeugnis: Besondere Formulierungsgrundsätze

Judikatur:

  • JAR 1994, S. 249
  • ZR 1997 Nr. 94

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