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Konkurrenzverbot

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Einleitung zum Konkurrenzverbot

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot

Das Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer nach Verlassen der Stelle den früheren Arbeitgeber zu konkurrenzieren.

Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen geschäftlichem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und beruflicher Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers. An die Voraussetzungen von Gültigkeit, Wirkung und Verletzung werden hohe Anforderungen gestellt. Der Entscheid, was ist zulässig und was nicht, orientiert sich immer an den vielfältigen individuellen Verhältnissen der Arbeitsvertragsparteien.

Kundenabwerbung

Das Konkurrenzverbot wirkt beim Betriebsaustritt insofern nach, als die schmarotzerische Nutzung firmenspezifischer Kenntnisse von Wettbewerbsrelevanz dem Arbeitnehmer untersagt ist.

Mit dem Konkurrenzverbot verwandt ist das Kundenabwerbeverbot bzw. ein Verbot zur Annahme von Kunden des früheren Arbeitgebers.

» Informationen zur Kundenabwerbung und Personalabwerbung

Aktuelles Bundesgerichtsurteil:
Dauer des arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbotes

Ein Aussendienstmitarbeiter kündigte sein Arbeitsverhältnis im März 2008 und trat im Januar 2009 eine neue Stelle an. Daraufhin belangte ihn sein ehemaliger Arbeitgeber wegen Verletzung des vereinbarten dreijährigen Konkurrenzverbotes. Die Gerichte wiesen die Beschwerde des Arbeitgebers jedoch ab, da sie die Dauer des Konkurrenzverbotes im vorliegenden Fall als unangemessen bzw. zu lang beurteilten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Konkurrenzverbot: Welche Dauer ist angemessen?

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