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Konkurrenzverbot

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Gesellschaftsrechtliche Konkurrenzverbote

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Handels- bzw. Gesellschaftsrecht ist die Anwendung der Konkurrenzverbote abhängig vom Gesellschaftstyp:

Kollektivgesellschaft

  • Zulässigkeit des Konkurrenzverbots
  • meistens in der Form einer Konkurrenzverbotsklausel im Gesellschaftsvertrag

Kommanditgesellschaft

  • Zulässigkeit des Konkurrenzverbots / Treuepflicht der Gesellschafter
  • meistens in der Form einer Konkurrenzverbotsklausel im Gesellschaftsvertrag

Aktiengesellschaft (AG)

  • Im Verhältnis zu den Aktionären
    • Unzulässigkeit einer statutarischen Konkurrenzverbotsklausel, die dem Aktionär die Ausübung einer bestimmten Konkurrenztätigkeit untersagt
      • Aktionär kann nicht zu mehr als zur Liberierung seiner Aktien verpflichtet werden [vgl. OR 680 Abs. 1]
      • Alternative
        • Vertragliche Verpflichtung zwischen AG und Aktionär, die Gesellschaft nicht zu konkurrenzieren
        • AG mit Namenaktien
          • Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Konkurrenten als Erwerber nicht kotierter Namenaktien ablehnen
  • Im Verhältnis zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates (VR)
    • statutarisches Konkurrenzverbot
      • Zulässigkeit
      • Gegenstand?
        • soweit es Gesellschaftszweck und Ausübung des Verwaltungsratsmandat erfordern
        • Den Verwaltungsrat trifft aufgrund seiner besonderen Organfunktion eh die Loyalitätspflicht (Treuepflicht); das gleiche gilt auch für das im Arbeitsverhältnis agierende Mitglied des Verwaltungsrates
        • Konkurrenzverbot während der Mandatsdauer kraft gesetzlicher Treuepflicht
          • =   Verbot für den Verwaltungsrat, während der Mandatsdauer konkurrierende Geschäfte abzuschliessen
          • Widerhandlung verstösst gegen Treuepflicht
        • Nachvertragliches Konkurrenzverbot
          • Organfunktion auf Basis eines Arbeitsvertrags
            • Regelungsbedarf (Klausel) / siehe arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot
          • Organfunktion auf Basis eines Auftrags (Mandatsvertrag)
            • Regelungsbedarf (Klausel) / im auftragsrechtlichen Mandatsvertrag
  • Im Verhältnis zu Dritten
    • Zulässigkeit der AG, sich gegenüber einem Dritten zur Konkurrenzenthaltung zu verpflichten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Geschäftsführende Gesellschafter unterstehen einem gesetzlichen Konkurrenzverbot

Weiterführende Informationen

Gesellschaftsrechtliche Informationen:

» Kollektivgesellschaft: Treuepflicht der Kollektivgesellschafter

» Kommanditgesellschaft: Treuepflicht der Gesellschafter

» Aktiengesellschaft: Pflichten der Aktionäre

» GmbH: Konkurrenzverbot

Konversion eines unwirksamen statutarischen Konkurrenzverbots?

  • =   Umdeutung in ein zulässiges Rechtsgeschäft (entsprechend hypothetischem Parteiwillen
  • Zulässigkeit der Konversion, wenn Aktionäre das Konkurrenzverbot auch auf vertraglicher (und nicht statutarischer) Basis vereinbart hätten, im Bewusstsein der Nichtigkeit der statutarischen Regelung
  • Totalnichtigkeit des statutarischen Konkurrenzverbots, wenn die Aktionäre davon ausgingen, dass sämtliche gegenwärtigen und künftigen Aktionäre an die Konkurrenzenthaltungspflicht gebunden sein sollen.

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