Im Handels- bzw. Gesellschaftsrecht ist die Anwendung der Konkurrenzverbote abhängig vom Gesellschaftstyp:
Kollektivgesellschaft
- Zulässigkeit des Konkurrenzverbots
- meistens in der Form einer Konkurrenzverbotsklausel im Gesellschaftsvertrag
Kommanditgesellschaft
- Zulässigkeit des Konkurrenzverbots / Treuepflicht der Gesellschafter
- meistens in der Form einer Konkurrenzverbotsklausel im Gesellschaftsvertrag
Aktiengesellschaft (AG)
- Im Verhältnis zu den Aktionären
- Unzulässigkeit einer statutarischen Konkurrenzverbotsklausel, die dem Aktionär die Ausübung einer bestimmten Konkurrenztätigkeit untersagt
- Aktionär kann nicht zu mehr als zur Liberierung seiner Aktien verpflichtet werden [vgl. OR 680 Abs. 1]
- Alternative
- Vertragliche Verpflichtung zwischen AG und Aktionär, die Gesellschaft nicht zu konkurrenzieren
- AG mit Namenaktien
- Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Konkurrenten als Erwerber nicht kotierter Namenaktien ablehnen
- Unzulässigkeit einer statutarischen Konkurrenzverbotsklausel, die dem Aktionär die Ausübung einer bestimmten Konkurrenztätigkeit untersagt
- Im Verhältnis zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates (VR)
- statutarisches Konkurrenzverbot
- Zulässigkeit
- Gegenstand?
- soweit es Gesellschaftszweck und Ausübung des Verwaltungsratsmandat erfordern
- Den Verwaltungsrat trifft aufgrund seiner besonderen Organfunktion eh die Loyalitätspflicht (Treuepflicht); das gleiche gilt auch für das im Arbeitsverhältnis agierende Mitglied des Verwaltungsrates
- Konkurrenzverbot während der Mandatsdauer kraft gesetzlicher Treuepflicht
- = Verbot für den Verwaltungsrat, während der Mandatsdauer konkurrierende Geschäfte abzuschliessen
- Widerhandlung verstösst gegen Treuepflicht
- Nachvertragliches Konkurrenzverbot
- Organfunktion auf Basis eines Arbeitsvertrags
- Regelungsbedarf (Klausel) / siehe arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot
- Organfunktion auf Basis eines Auftrags (Mandatsvertrag)
- Regelungsbedarf (Klausel) / im auftragsrechtlichen Mandatsvertrag
- Organfunktion auf Basis eines Arbeitsvertrags
- statutarisches Konkurrenzverbot
- Im Verhältnis zu Dritten
- Zulässigkeit der AG, sich gegenüber einem Dritten zur Konkurrenzenthaltung zu verpflichten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Geschäftsführende Gesellschafter unterstehen einem gesetzlichen Konkurrenzverbot
Weiterführende Informationen
Gesellschaftsrechtliche Informationen:
» Kollektivgesellschaft: Treuepflicht der Kollektivgesellschafter
» Kommanditgesellschaft: Treuepflicht der Gesellschafter
» Aktiengesellschaft: Pflichten der Aktionäre
Konversion eines unwirksamen statutarischen Konkurrenzverbots?
- = Umdeutung in ein zulässiges Rechtsgeschäft (entsprechend hypothetischem Parteiwillen
- Zulässigkeit der Konversion, wenn Aktionäre das Konkurrenzverbot auch auf vertraglicher (und nicht statutarischer) Basis vereinbart hätten, im Bewusstsein der Nichtigkeit der statutarischen Regelung
- Totalnichtigkeit des statutarischen Konkurrenzverbots, wenn die Aktionäre davon ausgingen, dass sämtliche gegenwärtigen und künftigen Aktionäre an die Konkurrenzenthaltungspflicht gebunden sein sollen.