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Aktiengesellschaft

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Aktionärspflichten

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Pflichten des Aktionärs sind:

Liberierungspflicht:

  • = Pflicht des Aktionärs, den Ausgabebetrag der von ihm gezeichneten Aktie(n) zu leisten
  • Einzige gesetzliche Pflicht des Aktionärs

Weitere Aktionärspflichten?

  • Vermögensmässige Pflichten:
    • Unzulässigkeit des Erlasses weiterer finanzieller Pflichten in den Statuten
      • Verletzung: Nichtigkeit der Statutenbestimmung
    • Im Einzelnen sind unzulässig
      • Nachschusspflichten
      • Nebenleistungspflichten
  • Nicht vermögensrechtliche Pflichten:
    • Unzulässigkeit der Statuierung persönlicher Pflichten
      • Verletzung: Nichtigkeit der Statutenbestimmung
    • Im Einzelnen sind unzulässig
      • Verpflichtung zur Übernahme einer Organfunktion
      • Arbeitspflichtig
      • Treuepflichten
      • Konkurrenzverbot
  • Statutarische Vorkaufsrechte:
    • = Verpflichtung des Aktionärs, seine Namenaktien einem in den Statuten bezeichneten Personenkreis anzubieten bevor er sie Dritten zum Kauf offeriert
    • Umstritten, insbesondere die Bindungswirkung für neue Aktionäre
  • Börsenrechtliche Pflichten:
    • Offenlegungspflicht beim Beteiligungserwerb (vgl. BEHG 20)
    • Kaufangebots-Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. BEHG 22)

Literatur

WUERSCH DANIEL, Der Aktionär als Konkurrent der Gesellschaft, SSHW, Bd. 124, Zürich 1988

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