Die Pflichten des Aktionärs sind:
Liberierungspflicht:
- = Pflicht des Aktionärs, den Ausgabebetrag der von ihm gezeichneten Aktie(n) zu leisten
- Einzige gesetzliche Pflicht des Aktionärs
Weitere Aktionärspflichten?
- Vermögensmässige Pflichten:
- Unzulässigkeit des Erlasses weiterer finanzieller Pflichten in den Statuten
- Verletzung: Nichtigkeit der Statutenbestimmung
- Im Einzelnen sind unzulässig
- Nachschusspflichten
- Nebenleistungspflichten
- Unzulässigkeit des Erlasses weiterer finanzieller Pflichten in den Statuten
- Nicht vermögensrechtliche Pflichten:
- Unzulässigkeit der Statuierung persönlicher Pflichten
- Verletzung: Nichtigkeit der Statutenbestimmung
- Im Einzelnen sind unzulässig
- Verpflichtung zur Übernahme einer Organfunktion
- Arbeitspflichtig
- Treuepflichten
- Konkurrenzverbot
- Unzulässigkeit der Statuierung persönlicher Pflichten
- Statutarische Vorkaufsrechte:
- = Verpflichtung des Aktionärs, seine Namenaktien einem in den Statuten bezeichneten Personenkreis anzubieten bevor er sie Dritten zum Kauf offeriert
- Umstritten, insbesondere die Bindungswirkung für neue Aktionäre
- Börsenrechtliche Pflichten:
Literatur
WUERSCH DANIEL, Der Aktionär als Konkurrent der Gesellschaft, SSHW, Bd. 124, Zürich 1988
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