LAWINFO

Konkursinventar

QR Code

Inventar-Sicherung

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit der Inventaraufnahme hat die Konkursverwaltung die notwendigen Sicherungsmassnahmen zu treffen (SchKG 221). SchKG 223 gibt der Verwaltung hiezu gewisse Hinweise zu den Sicherungsmitteln:

Gegenstand

Magazine, Warenlager, Werkstätten, Wirtschaften, Ladenlokale, Büros u.ä.

  • Schliessung und Siegelung, falls keine genügende Aufsicht besteht

Schliessen des Betriebes oder eines Betriebsteils

  • Sofern eine Betriebsweiterführung nicht erfolgt bzw. keine Fertigstellungsarbeiten mehr ausgeführt werden
  • Abstandnahme bei Sanierungsmöglichkeit (Betriebsweiterführungen sind nur mit ausreichend Liquidität, in Abwägung der Chancen einer Massamehrung und der (Verlust-)Risiken angezeigt; bei Globalzession tritt meistens keine Massamehrung ein; hohe Verantwortung der Konkursverwaltung)

Wertgegenstände, Geschäftsbücher und sonstige Schriften in den Räumen des Konkursiten

  • Mitnahme auf die Amtsstelle, zur Verwahrung

Bank- und Postfinance-Konti

  • Sperremitteilung

Miet- und Pachtverhältnisse bei konkursiten Grundstücken

  • Mitteilung an Mieter und Pächter, wonach sie mit befreiender Wirkung nur noch an die Konkursverwaltung bezahlen können

Forderungen des Konkursiten gegen Dritte

Zeitpunkt

  • sofort

SchKG 223

C. Sicherungsmassnahmen

1 Magazine, Warenlager, Werkstätten, Wirtschaften u.dgl. sind vom Konkursamte sofort zu schliessen und unter Siegel zu legen, falls sie nicht bis zur ersten Gläubigerversammlung unter genügender Aufsicht verwaltet werden können.

2 Bares Geld, Wertpapiere, Geschäfts- und Hausbücher sowie sonstige Schriften von Belang nimmt das Konkursamt in Verwahrung.

3 Alle übrigen Vermögensstücke sollen, solange sie nicht im Inventar verzeichnet sind, unter Siegel gelegt sein; die Siegel können nach der Aufzeichnung neu angelegt werden, wenn das Konkursamt es für nötig erachtet.

4 Das Konkursamt sorgt für die Aufbewahrung der Gegenstände, die sich ausserhalb der vom Schuldner benützten Räumlichkeiten befinden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.