Einleitung
Gegenstand jeden Konkursinventars bilden:
Inhalte
Abteilungen
Unterabteilungen
- Bezeichnung des Konkurskreises, der Gemeinde und der Räumlichkeit
Gegenstandsspalte
- Wiedergabe des Vermögenswertes (bestimmter oder bestimmbar)
Spalte Schätzung
- Nennung des mutmasslichen (Liquidations-)Wertes
- Schätzung
SchKG 227
F. Schätzung
In dem Inventar wird der Schätzungswert jedes Vermögensstückes verzeichnet.
KOV 25
1. Inventar
a. Anlage im allgemeinen
1 Im Inventar sind in besonderen Abteilungen, jedoch mit fortlaufender Nummerierung, aufzunehmen: die Grundstücke, die beweglichen Sachen, die Wertschriften, Guthaben und sonstigen Ansprüche und die Barschaft. Am Schluss des Inventars sind die Schatzungssummen der einzelnen Kategorien zusammenzustellen. Finden sich für einzelne Kategorien keine Objekte vor, so ist dies in der Zusammenstellung zu bemerken.
2 Statt kategorienweise in besondern Abteilungen können die einzelnen Gegenstände auch ununterschieden nacheinander aufgenommen werden.
3 Bei allen Objekten ist anzugeben, wo sie sich befinden (Konkurskreis, Gemeinde, Räumlichkeit).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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