Hier werden nur die Schadenersatzansprüche dargestellt, die direkt mit einer Kündigung zusammenhängen. Schadenersatzansprüche aus anderen Gründen bleiben ausgeklammert.
- Missbräuchliche Kündigung
- Berechtigte fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
- Ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
- Fristlose Kündigung wegen Lohngefährdung
Missbräuchliche Kündigung
Liegt eine missbräuchliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber vor, hat der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen. Gerichtsüblich ist eine Entschädigung von ein bis drei Monatslöhnen; nur sehr selten wird eine höhere Entschädigung zugesprochen.
Um diesen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können, muss der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erheben.
Ist die Einsprache gültig erfolgt und können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen, so muss der Arbeitnehmer innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig machen (Poststempel), ansonsten der Schadenersatzanspruch verwirkt ist.
» Weitere Informationen zur Missbräuchlichen Kündigung
Literatur
- HUNZIKER/MAYER-KNOBEL, in Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Zweifel/Beusch [ed.], 3e éd. 2017, n° 29b ad art. 24 LIFD
- PETER LOCHER, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, I. Teil, 2e éd. 2019, n° 53 ad art. 24 LIFD
Judikatur
- BGer 2C_546/2021 vom 31.10.2022 = BGE 148 II 551 ff. (Entschädigung für eine missbräuchliche Kündigung ist als Ganzes eine Genugtuungszahlung im Sinne von DBG 24 lit. g + dient dem Ausgleich der durch die Entlassung verursachten immateriellen Schaden, weshalb dies vollständig steuerfrei ist)
Links
Berechtigte fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis berechtigterweise aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt, hat er Anspruch auf vollen Schadenersatz. Als Schadenersatz kommt hauptsächlich Lohnausfall (Lohn, durchschnittlicher Überstundenlohn usw.) in Frage.
» Weitere Informationen zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer
Ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos, ohne dass wichtige Gründe vorliegen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz im Umfang des Lohnes, den er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis ordentlich beendet worden wäre.
Hinweis 1:
Der Arbeitnehmer hat sich anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient hat und die Auslagen (z.B. Fahrtkosten, Verpflegung), die er erspart hat.
Hinweis 2:
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, ohne dass wichtige Gründe vorliegen, hat der Arbeitnehmer, wenn er die Arbeit angeboten hat, Anspruch auf den vollen Lohn, auch wenn der Arbeitgeber ihm keine Arbeit zuweist.
» Weitere Informationen zur ungerechtfertigten fristlosen Entlassung
Fristlose Kündigung wegen Lohngefährdung
Eine berechtigte Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen Lohngefährdung berechtigt den Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber Schadenersatz zu verlangen. Er hat jedoch nicht Anspruch auf vollen Schadenersatz; der Richter hat die vermögensrechtlichen Folgen zu bestimmen.
Hinweis:
Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, ist es fraglich, ob Schadenersatz erhältlich gemacht werden kann. Es ist deshalb auch fraglich, ob sich der Aufwand eines Prozesses für den Arbeitnehmer lohnt.
» Weitere Informationen zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer