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Landwirtschaftliche Pacht

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Erstreckung des Pachtverhältnisses

Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kündigungsempfänger kann beim Richter auf Erstreckung (sprich Verlängerung) der Pacht klagen (vgl. LPG 26)

Frist :

  • innert 3 Monaten nach Empfang der Kündigung
  • innert 9 Monaten vor Ablauf eines befristeten Pachtverhältnisses

Der Richter führt eine Interessensabwägung durch und kann das Pachtverhältnis um 3 bis 6 Jahre erstrecken (vgl. LPG 27)

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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