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Landwirtschaftliche Pacht

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Erstreckung des Pachtverhältnisses

Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kündigungsempfänger kann beim Richter auf Erstreckung (sprich Verlängerung) der Pacht klagen (vgl. LPG 26)

Frist :

  • innert 3 Monaten nach Empfang der Kündigung
  • innert 9 Monaten vor Ablauf eines befristeten Pachtverhältnisses

Der Richter führt eine Interessensabwägung durch und kann das Pachtverhältnis um 3 bis 6 Jahre erstrecken (vgl. LPG 27)

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