Vertragliche Regelungen
Gemäss LPG 35a kann vereinbart werden, dass der Pachtzins wie folgt geleistet werden kann:
Pachtzins
- in Geld
- in einem Teil der Früchte (Teilpacht)
- in einer Sachleistung
Teilpacht
- Recht des Verpächters an den Früchten
- nach Ortsgebrauch, wenn nichts anderes vereinbart wurde
Nebenkosten
- Tragungspflicht des Pächters
- soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben
Weiterführende Informationen
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Der Pachtzins unterliegt der behördlichen Kontrolle (LPG 36).
Für die Bemessung des Pachtzinses ist zu berücksichtigen:
Pachtzinsmass
- Kein Übersteigen des zulässigen Masses
Zuständigkeit
- Bundesrat
Bemessungskriterien
- Sätze für die Verzinsung des Ertragswerts
- Sätze für die Abgeltung der Verpächterlasten
- Zuschlag für die allgemeinen Vorteile
Pflicht zur Anrechnung an den Pachtzins
- Naturalleistungen
- andere vereinbarte Nebenleistungen
überwiegend landwirtschaftliche Pacht
- Berücksichtigung der Zahlungen für
- (Mit-)Mietsache
- Nichtlandwirtschaftliche Pachtgegenstand