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Landwirtschaftliche Pacht

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Abschluss des Pachtvertrages

Datum:
07.06.2010
Update:
11.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Pachtvertrag ist sehr ähnlich zum Mietvertrag, wobei folgende Unterschiede bestehen:

  • mit einem Pachtvertrag können nicht nur Sachen, sondern auch Rechte überlassen werden
  • beim Pachtvertrag kommt zusätzlich hinzu, dass die Sache oder das Recht nicht nur zum Gebrauch überlassen wird, sondern auch zur Nutzung (Merksatz: Ein Pferd wird gemietet, eine Kuh wird gepachtet)

Informationen zum Pachtvertrag finden Sie auf www.pacht-vertrag.ch

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