Die Höhe des Pachtzinses ist in der » Pachtzinsverordnung geregelt und untersteht – wie vorerwähnt – der behördlichen Kontrolle:
Vgl. ferner die Verordnung über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses vom 11.02.1987 (Pachtzinsverordnung; SR 221.213.221)
Anpassungen können auf Beginn des folgenden Pachtjahres verlangt werden, wenn sich die Bemessung ändert.
Weitere Erlasse
- Schätzungsanleitung (2004)
- Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB)
Weiterführende Informationen
- Pachtobjekt
- Pachtzins