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Legal - Compliance

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EINLEITUNG ZU LEGAL + COMPLIANCE

Rechtsgebiet:
Legal - Compliance
Stichworte:
Legal / Compliance
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Internationale Einordnung von Legal und Compliance

Die komplexe Materie des Handlings von Normen, Regeln, Ablaufprozessen, Systemen und Tools in einem Unternehmen bzw. in dessen „Corporate legal department“ wird im internationalen Kontext im Sinne eines Oberbegriffs bezeichnet als:

  • Legal Governance, Risk Management und Compliance (LGRC)

In der Schweiz findet meistens eine abgekürzte Begriffsformulierung Anwendung:

  • Legal & Compliance (auch: Legal & Corporate Compliance)

Die nachfolgenden Ausführungen übernehmen diese schweizerischen Kurzbegrifflichkeit:

Legal

Das (gesetzliche + vertragliche) Recht ist für jeden, ob natürliche Person oder Unternehmen, tägliche Realität. Auch wenn dies nicht so wahrgenommen wird, ist das „Recht“ immer und jederzeit beim privaten oder unternehmerischen Handeln, Dulden oder Unterlassen integriert.

Compliance

Seit einiger Zeit achten die Anspruchsgruppen auf regelkonformes Verhalten der Unternehmen. Die Regeltreue der Unternehmen ist heute eng mit dem Risiko- bzw. Reputationsmanagement und der Unternehmensbewertung verbunden. Diese existenziellen Aspekte haben dazu geführt, dass in kultur- und pflichtbewussten Unternehmen das Thema „Compliance“ weit oben auf der Agenda steht.

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von Gesetzvorschriften, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer vom Unternehmen selbst gesetzter Standards für ethisches, integres und sozialverantwortliches sowie nachhaltiges Geschäftsgebaren.

Unternehmen und ihre Organe haben überall und jederzeit Recht und Gesetz einzuhalten (Legal Compliance). Nebst der jederzeitigen Gesetzestreue wird vom Unternehmen Sozialverantwortung, Ethik und Integrität bei allen seinen Geschäftsaktivitäten verlangt (Legal and ethical Compliance). Dieses compliante Verhalten wird von allen Anspruchsgruppen des Unternehmens wie Aktionäre, Investoren, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter, Öffentlichkeit und NPO-Organisationen erwartet. Erfüllt ein Unternehmen diese Compliance-Anforderungen nicht oder nicht ausreichend bzw. dauernd, leidet seine Reputation, was sich kurz oder mittelfristig auf Bilanz und Erfolgsrechnung sowie ggf. auf die Börsennotierung niederschlägt.

Die Organe und Führungskräfte sowie Mitarbeiter müssen in ihrem täglichen Geschäftshandeln die rechtlichen, professionellen und unternehmensinternen Spielregeln einhalten, und zwar ungeachtet Rechtsform, Unternehmensgrösse, Zwecksetzung und Sitz.

Die so verstandenen Compliance-Erfordernisse gehören zur aktienrechtlichen Oberaufsichtspflicht des Verwaltungsrates (OR 716a Abs. 1 Ziffer 5) und sind von diesem bei der Definierung der Unternehmensstrategie mit zu berücksichtigen.

Ein Compliance Management System ist für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung unabdingbar. Die Compliance Policy und das hausinterne Regelwerk (House of Policies) sollen die Compliance-Funktion gewährleisten:

  • Vorbeugung (prevention)
  • Aufdeckung (detection)
  • Reaktion (reaction)
  • Kontrolle (Reporting, Monitoring, Controlling, Communication etc.)

Diese Website soll Sie über die wesentlichsten Aspekte des Legal Managements und von Compliance Management in Ihrem Unternehmen informieren.

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