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Legal - Compliance

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Legal Auditor-Verantwortlichkeit

Rechtsgebiet:
Legal - Compliance
Stichworte:
Legal / Compliance
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Legal Auditor haftet als Beauftragter nur für sorgfältige Arbeit und nicht für ein bestimmtes Prüfungsresultat (vgl. OR 398 Abs. 2):

Sorgfaltsmass

  • Anwendung eines objektivierten Massstabs
  • Massgeblichkeit des Verhaltens, welches von einem Fachmann, der über gute Kenntnisse zum Stand der Technik in seinem Fachgebiet verfügt, objektiviert erwartet werden darf (GAUTSCHI GEORG, a.a.O., N 24 zu OR 398)

Haftung

  • Fahrlässige oder absichtliche Schadensverursachung
    • Der Legal Auditor wird durch eine schuldhafte Fehlbeurteilung des Legal Auditors, sei sie fahrlässig oder absichtlich verursacht, dem Auftraggeber (Unternehmen) für den diesem daraus entstandenen Schaden haftbar
  • Übernahmeverschulden
    • Der Legal Auditor hat ein Prüfungsmandat übernommen, obwohl er weiss oder hätte wissen müssen, dass sein Wissen und seine Erfahrung nicht ausreichen, um ein Arbeitsergebnis nach dem Stand der Technik und nach den Regeln der Kunst zu gewährleisten (vgl. hiezu BGE 92 II 174)
    • Im Falle des Übernahmeverschuldens handelt der Legal Auditor fahrlässig und setzt ein haftungsbegründetes Verschulden.

Weiterführende Literatur

  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 173
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
  • GAUTSCHI GEORG, Berner Kommentar, Bern 1971, N 21 + 24 zu OR 398

 Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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