Sorgfaltsbegriff
Der nicht gesetzlich definierte und uneinheitlich angewandte Sorgfaltsbegriff setzt sich wie folgt zusammen:
- Sorgfaltswahrnehmung als auftragsrechtliches Verhaltensgebot
- Verhaltensmaxime bei der Pflichtausübung
- Einhaltung des Verhaltensgebots = keine Sorgfaltsverletzung
- Nichteinhaltung des Verhaltensgebots
- Vorwerfbare Fahrlässigkeit aus Sicht des „Durchschnittsbürgers“
- Objektives Verschulden
- Zurechnungsfähigkeit des Beauftragten bei seiner Sorgfaltswidrigkeit
- Subjektives Verschulden
- Vorwerfbare Fahrlässigkeit aus Sicht des „Durchschnittsbürgers“
Mass der Sorgfalt
Hinsichtlich des Masses der Sorgfalt gilt folgendes:
- Grundsatz
- gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer (vgl. OR 398 Abs. 1)
- ungenügend
- Sorgfalt, die der Beauftragte in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet (sog. diligentia quam in suis)
- Ausnahme
- Besondere vertragliche Abrede
- Vertragsauslegungssache, ob eine Haftungsbeschränkung vorliegt (vgl. SemJud 1988 337 ff., BGE 56 II 375)
Umfang der Sorgfalt
Die geforderte Sorgfalt umfasst:
- Hauptpflicht
- Ausführungs- und Ablieferungsverpflichtung
- vgl. BGE 113 II 431 ff. (Arzt)
- Ausführungs- und Ablieferungsverpflichtung
- Nebenpflichten
- Allgemeine Treuepflicht
- Pflicht zur persönlichen Mandatsfortführung
- Vgl. BGE 106 II 174 f. (Anwalt)
- Information des Beauftragten
- Vgl. BGE 111 II 75 (Architekt)
- Vgl. BGE 110 II 372 f. (Bank)
- Vgl. BGE 115 II 64 f. (Treuhänder)
- SJZ 1964, 344 (Arzt)
Unterlassene Sorgfalt
Für die Haftung infolge Unterlassungen vergleiche:
- SJZ 1981 79 ff.
- SJZ 9156 10 f.
- ZBGR 1994 301 f.
- BGE 4A_577/2015 vom 01.03.2016 (Haftung des Versicherungsbrokers für Empfehlung einer unseriösen Freizügigkeitseinrichtung)
Atypische Schädigungen
Als vertragswidrig gelten sog. „atypische Schädigungen“ bei Vertragsausführung wie Arzthaftungsfälle, da sie nicht durch eine Auftraggeber-Einwilligung gedeckt sind
- BGE 112 II 334
- BGE 108 II 422 ff.
- BGE 70 II 207 ff.
- BGE 4A_577/2015 vom 01.03.2016 (Haftung des Versicherungsbrokers für Empfehlung einer unseriösen Freizügigkeitseinrichtung)
Weiterführende Informationen
- Literatur
- OSWALD CHRISTOPH, Analyse der Sorgfaltspflichtverletzung im vertraglichen wie ausservertraglichen Bereich, Diss. Zürich 1988, 122 S.
- Links